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Aktie

Laut Aktiengesetz bezeichnet der Begriff Aktie einen Bruchteil des Grundkapitals eines Unternehmens. Es gibt unterschiedliche Formen von Aktien, die an der Börse gehandelt und vom Aktionär und Investor gekauft werden können. Die Aktie ist mit einer Investition verbunden, die immer ein gewisses Risiko birgt und im Kurs steigen oder fallen kann. Eine hohe Rendite lässt sich ebenso erzielen wie ein Verlust. Aktienhandel bezeichnet sich von Seiten des Investors als spekulative Geldanlage. Sie unterscheiden sich entweder nach Stimmrecht in Stammaktien und Vorzugsaktien, nach Übertragbarkeit in Inhaberaktien, Namensaktien und vinkulierte Namenaktien, sowie in junge Aktien deren Unterscheidung nach dem Emissionszeitpunkt erfolgt und in den Unternehmeranteil, welcher Nennbetragsaktien und Stückaktien beinhaltet.
Früher wurde die Aktie als besitzbare Urkunde an den Aktionär ausgegeben. Ab dem 20. Jahrhundert wurde sie nicht mehr als Wertpapier ausgehändigt, sondern wird vom Geldinstitut in einem Depot verwaltet. Die älteste bekannte Aktie stammt aus dem Jahr 1288. Aktien gelten als attraktive Geldanlage, da sich der Gewinn, welcher bei Aktien Rendite genannt wird, enorm erhöhen und für den Investor lohnenswert gestalten kann. Diese Form der Investition in Wertpapiere lässt sich mit unterschiedlichen Anteilen an Unternehmen mixen und bietet dem privaten und gewerblichen Anleger somit die Möglichkeit, Anteile von verschiedenen Unternehmen zu kaufen und so das Risiko zu verringern.

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