Anschlussfinanzierung
Die Anschlussfinanzierung bezeichnet die Summe, die als Restschuld nach einem getilgten Darlehen noch offen ist und beglichen werden muss. Hat ein Kreditnehmer ein Darlehen getilgt und noch eine Restschuld zu begleichen um schuldenfrei zu sein, nimmt er dafür eine Anschlussfinanzierung. Diese kann, je nach Zinslage, günstiger oder teurer als das eigentliche Darlehen sein. Aufgrund des niedrigen Leitzins ist eine Anschlussfinanzierung derzeit besonders günstig möglich. Der Begriff Anschlussfinanzierung selbst sagt aus, dass ein getilgtes Darlehen noch eine Sollzinsbindung gegenüber der Bank offen ließ und im Anschluss mit einem neuen Kredit getilgt wird. Die Anschlussfinanzierung wird vorwiegend bei großen Krediten wie einem Baudarlehen oder Autokredit, aber auch bei Unternehmerkrediten gewährt. Der Kunde kann eine Anschlussfinanzierung im selben Haus beantragen in dem er den Kredit aufgenommen und getilgt hat, aber auch eine andere Bank wählen. Die Anschlussfinanzierung ist der Oberbegriff für alle Formen der anschließenden Kreditgewährung zur Tilgung der Restschuld und unterteilt sich in die Prolongation und die Umschuldung. Bei der Prolongation akzeptiert der Kreditnehmer das Angebot vom bisherigen Darlehensgeber zur Finanzierung der Restschuld. Bei einer Umschuldung wechselt der Kunde den Darlehensgeber und kann dadurch noch günstigere Zinsen erhalten und die Restschuldsumme zu äußerst fairen Konditionen tilgen. Bei einer Anschlussfinanzierung sollten Kunden immer die Konditionen der Angebote ihres Darlehensgebers prüfen und mit Optionen anderer Banken vergleichen.