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Bausparkasse

Eine Bausparkasse stellt ein Kreditinstitut dar, dass aufgrund des deutschen Bausparkassengesetzes hauptsächlich die Wohnungsbaufinanzierung betreibt. In Deutschland wird das Sparen auf den Wohnungsbau vom Staat gefördert. Dazu gehören die Bewilligung von Wohnungsbauprämien für das Sparen auf Bausparkonten sowie die Zahlungen der Arbeitnehmersparzulagen für die vermögenswirksamen Leistungen. Seit dem 04. Juli 2008 besteht durch den Beschluss des Bundesrates das Eigenheimrentengesetz, auch bekannt als “Wohn-Riester”. Dieses Gesetz ermöglicht seit dem 01. November 2008 eine weitere Förderung des Bausparens. Die Bausparkassen differenzieren sich in Deutschland durch unterschiedliche Rechtsformen. Laut Bausparkassengesetz müssen Bausparkassen eine eigenständige Einrichtung sein. Banken dürfen das Bausparen nicht direkt anbieten, sondern nur durch Tochtergesellschaften. Private Bausparkassen, die dem Verband der Bausparkassen angehören, werden in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft geführt. Sie gehören in der Regel zu Versicherungsgesellschaften oder Banken. Eine weitere Gruppe bilden in Deutschland die Landesbausparkassen, deren Institute der Trägerschaft der Bundesländer oder Sparkassenorganisationen angehören. Einige Landesbausparkassen sind unselbstständige Geschäftszweige einer Landesbank oder auch Sparkasse. Trotzdem gelten sie als selbstständige Bausparkasse nach dem deutschen Bausparkassengesetz. Andere Landesbausparkassen bilden rechtsfähige Institutionen des öffentlichen Rechts. In Deutschland setzt sich der Bausparkassenmarkt aus zwei Dritteln der privater Bausparkassen und aus einem Drittel durch Landesbausparkassen zusammen.

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