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Vorfälligkeitsentschädigung

Mit dem Begriff Vorfälligkeitsentschädigung wird eine Entschädigung bezeichnet, die Banken für eine außerplanmäßige, verfrühte Rückzahlung eines vorher gewährten Darlehens erheben. Ähnliche Vorgänge gibt es auch, wenn der Darlehensnehmer kurzfristig auf die Inanspruchnahme des bereit gestellten Darlehens verzichtet. In diesem Fall spricht man von einer Nichtabnahmeentschädigung.

Aufgrund der vorzeitigen Kündigung durch den Kreditnehmer oder bei einer einseitigen Kündigung durch die Bank entsteht immer ein Schadensersatzanspruch. Hintergrund ist hier die Tatsache, dass Banken fest verzinste Darlehen mittels eigener Einlagen absichern. In den meisten Fällen erfolgt dies fristenkongruent. Üblich ist diese Vorgehensweise vor allem bei Darlehen mit Zinsbindungsfrist.

Die Schäden für die Bank setzen sich aus dem entstandenen Margenschaden und dem Refinanzierungschaden zusammen. Der Refinanzierungsschaden definiert sich über die Differenz, die zwischen den geplanten Zinsen der refinanzierten Darlehenssumme und den tatsächlich erzielten Zinsen der aufgrund der vorzeitigen Rückzahlung veränderten Anlagemöglichkeiten. Der Margenschaden definiert den Unterschied zwischen der Gewinmarge, wenn der Kredit über die volle Laufzeit verzinst worden wäre und dem tatächlich erzielten Zinsertrag. Bei Baurspardarlehen wird generell keine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben, bei Ratenkrediten ist diese auf 1% der Kreditsumme begrenzt. Bei Kündigungen seitens der Bank darf der Kreditgeber seit neuester Rechtssprechung keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

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